Niederösterreichischer Sachkundenachweis 

Seit dem 01. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung seines Hundes bei der Gemeinde verpflichtet, einen Nachweis über die allgemeine Sachkunde vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt daher auch als Nachweis für weitere Hunde (Ausnahme: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde – hier ist die erweiterte Sachkunde notwendig).

Auch diesen Nachweis kannst du natürlich von mir erhalten. 

Was bedeutet das? - Allgemeine Sachkunde

Die allgemeine Sachkunde zur Erlangung des NÖ Hundepasses besteht aus einem dreistündigen Theorievortrag, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

  • Einstündige Information durch einen Tierarzt/ eine Tierärztin
  • Zweistündige Information durch eine fachkundige Person (tierschutzqualifizierte Hundetrainerin)

Dieser Vortrag beinhaltet wichtige Informationen, beispielsweise

  • Haltung und Pflege des Hundes (Gesundheit, Ernährung)
  • Der Hund als soziales Lebewesen (Kontakte mit Menschen, Artgenossen, Entwicklung, Einordnung in die soziale Gruppe)
  • Lernverhalten bei Hunden
  • Sprache des Hundes (Körpersprache, akustische Sprache, Drohsignale bis zur Eskalation, Kommunikation zwischen Mensch und Hund, Angst,…)
  • Stress bei Hunden (Faktoren, Vermeidung, Reduktion, Bewältigung von Stresssituationen)
  • Beschäftigung mit dem Hund (Bewegungsbedürfnis, Spielverhalten)
  • Unterwegs mit dem Hund (in der Natur, in Ballungsräumen)

 

Im Anschluss an den Vortrag wird der Niederösterreichische Hundepass, welcher zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde benötigt wird, ausgestellt. Dieser enthält bestimmte Angaben, um eine zweifelsfreie Zuordnung der beteiligten Person hinsichtlich der Teilnahme an der Informationsveranstaltung vornehmen zu können.

Erweiterte Sachkunde

Wer in Niederösterreich einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential oder einen auffälligen Hund hält, der ist von der erweiterten Sachkunde betroffen. Diese entspricht inhaltlich den Anforderungen des ehemaligen „Nachweises der erforderlichen Sachkunde“. Vom Halter/von der Halterin ist dieser im Ausmaß von zumindest 10 Stunden bei einer speziell geschulten Person zu absolvieren und umfasst:

  • Zumindest vierstündiger, theoretischer Teil über Verhalten und Wesen des Hundes (zusätzlich enthalten: Lernverhalten und Sprache des Hundes, Stress beim Hund, Haltung und Pflege des Hundes, der Hund als soziales Wesen, rechtliche Grundlagen, Hunde in der Stadt)
  • Zumindest sechsstündiger, praktischer Teil über Sitz, Freifolge und Leinenführigkeit (zusätzlich enthalten: Maulkorbtraining, Zahn-, Ohr-, Pfotenkontrolle, Freilauf und Rückruf, Platz)

 

Für folgende Rassen (sogenannte „Listenhunde“) und Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen ist die erweiterte Sachkunde Pflicht:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Unterschiede zwischen der allgemeinen und der erweiterten Sachkunde

Während die allgemeine Sachkunde (dreistündig) nur einmal vom Halter/von der Halterin absolviert werden muss, so ist die erweiterte Sachkunde für jeden gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential und für jeden gehaltenen, auffälligen Hund zu absolvieren.

Als speziell geschulter Person und durch die Berechtigung und Zulassung des Landes Niederösterreich ist es mir gestattet, sowohl die allgemeine als auch die erweiterte Sachkundeschulung abzuhalten und anschließend den NÖ Hundepass bzw. die Bestätigung über die Absolvierung der erweiterten Sachkunde auszustellen.

Genauere Informationen sind dem Niederösterreichischen Hundehaltegesetz und der Niederösterreichischen Hundehalte-Sachkundeverordnung zu entnehmen:

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

www.ris.bka.gv.at

Für Hunde (ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde), welche bereits vor dem 01. Juni 2023 gehalten wurden, ist der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen. Erst wenn ein weiterer Hund vom Halter/von der Halterin aufgenommen wird, ist der Nachweis - welcher dann jedoch auch für weitere Hundehaltungen gilt - zu absolvieren.

Preise und Termine

Allgemeine Sachkunde:

Die allgemeine Sachkunde findet in Zusammenarbeit mit Dr. Irmgard Csarman/Mag. Agnes Hufnagl statt.

Wann? 17.08.2024 & 21.09.2024, jeweils ab 17.00 Uhr

Wo? Ordination Dr. Csarman/Mag. Hufnagl (Groß Siegharts/Waldreichs)- je nach Anzahl der TeilnehmerInnen, der Ort wird noch rechtzeitig bekannt gegeben!

Preis? 75€

Um rechtzeitige Voranmeldung wird gebeten!

 

Erweiterte Sachkunde:

Das Gesamtpaket der erweiterten Sachkunde, bestehend aus einem vierstündigen Theorie- und einem sechsstündigen Praxisteil (inkl. Ausstellung des Sachkundenachweises, wenn alle Kriterien der Theorie und Praxis erfüllt werden) kann entweder individuell, oder- ab einer Teilnehmerzahl von 2 Personen- in der Gruppe gebucht werden.

Gruppenkurs: 200€ pro Person

Individuell: 300€ pro Person (auf Wunsch ist der Theorievortrag auch online möglich)

Theorie: individuell

Praxis: individuell

Rechtsgrundlage

NÖ Hundehaltegesetz, LGBI. 4001 in der Fassung LGBI. Nr. 56/2002

NÖ Hundehalte- Sachkundeverordnung 2023, LGBI. 14/2023

Bestätigung über die allgemeine Sachkunde- „NÖ Hundepass“

Bestätigung über die erweiterte Sachkunde

 

 

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