Niederösterreichischer Sachkundenachweis
Seit dem 01. Juni 2023 ist jeder Hundehalter bei der Anmeldung seines Hundes bei der Gemeinde verpflichtet, einen Nachweis über die allgemeine Sachkunde vorzuweisen. Diese ist personenbezogen und gilt daher auch als Nachweis für weitere Hunde (Ausnahme: Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde – hier ist die erweiterte Sachkunde notwendig).
Auch diesen Nachweis kannst du natürlich von mir erhalten.
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